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Die Gebühren ergeben sich aus der gültigen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeinden. Gebühren bis 31.12.2023:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:
Gebühren ab 01.01.2024:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:
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